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Wissenswertes von A-Z

Ärztliche Schweigepflicht

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird durch das Gebot der Ärztlichen Schweigepflicht sichergestellt.
Diese ist Ausdruck der Vertrauensbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem behandelnden Ärzten sowie dem Pflegepersonal. 

Apotheke

Die Pampus-Apotheke finden Sie im Erdgeschoss des JosefCarree.

Bankautomat

In unserem JosefCarree finden Sie im Erdgeschoss einen Bankautomaten. Mit Ihrer EC-Card können Sie problemlos jederzeit Geld abheben.

Besuchsdienst - Katholische Krankenhaushilfe

In unseren Kliniken sind ehrenamtliche Mitarbeiter der Katholischen Krankenhaushilfe (KKH) auf Wunsch für Sie im Einsatz. Zu den Aufgaben des KKH-Teams gehören vor allem Besuche, Spaziergänge oder Spazierfahrten, Gespräche, Vorlesen, Bücherei-Service, Briefeschreiben, Besorgungen innerhalb und außerhalb des Hauses, Begleitung der Patienten innerhalb des Hauses, Hilfestellung beim Essen.  Wenn Sie die Hilfe unseres KKH-Teams nutzen wollen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter an der Pforte oder an das Pflegepersonal.

Behandlung

Der ärztliche Dienst wird Sie nach der Aufnahme untersuchen und mit Ihnen Ihre Behandlung planen. Um Sie bestmöglich versorgen zu können, benötigen Ärzte, Pflegepersonal und Therapeuten ein genaues Bild Ihrer gesundheitlichen Situation. Deshalb bitten wir Sie, alle Fragen so offen wie möglich zu beantworten, selbstverständlich stehen auch wir hnen für alle aufkommenden Fragen zur Verfügung.

Beschwerdemanagement - Ihre Meinung ist uns wichtig!

Trotz aller Rücksichtnahme und Sorgfalt kann es leider immer wieder zu Spannungen kommen. Wenn eine Situation eintreten sollte, bei der Sie sich über unser Pflegepersonal, unsere Ärzte oder sonstige Missstände ärgern sollten, scheuen Sie sich nicht, Ihrem Unmut Luft zu machen. Wir verstehen Ihre Beschwerden nicht als persönlichen Angriff, sondern sehen darin die Chance zur Verbesserung des Services und der Qualität in unseren Kliniken. Sie können jedem Klinik-Mitarbeiter Ihre Beschwerde vortragen. Dieser ist verpflichtet, Ihre Beschwerde an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Darüber hinaus sind unsere Klinik - Mitarbeiter auch für Anregungen oder Lob offen. Für den Fall, dass sie sich schriftlich melden möchten, senden Sie bitte Ihr Schreiben an :

Qualitätsmanagement
Bleichstraße 15
44787 Bochum
Telefon: 0234 / 612 -899
Email: qm@klinikum-bochum.de

Besuchszeiten

Ihre Angehörigen und Freunde können Sie täglich besuchen. Diese Besuche sollten nach Möglichkeit nicht während der Ruhezeiten von 12.00 bis 14.00 Uhr oder nach 21.00 Uhr erfolgen. Die Intensivstation dürfen nur die engsten Angehörigen der Patienten nach Vereinbarung aufsuchen. Ausnahmen sollten mit dem Pflegedienst bzw. ärztlichen Dienst abgesprochen werden.

Blumen

Vasen für Blumen gibt es auf allen Stationen. Fragen Sie bitte unsere Pflegekräfte. Bitte informieren Sie Ihre Besucher, dass Topfpflanzen aus hygienischen Gründen nicht ins Klinikum mitgebracht werden dürfen.

Bibliothek im St. Josef-Hospital

Gut sortierter Lesestoff und auch Hörbücher wird in unserer Krankenhausbücherei angeboten und steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.

Sie finden unsere Krankenhausbücherrei in der 4. Etage in Haus E und kann über zwei Aufzüge erreicht werden.

Öffnungszeiten:

Di und Do von 08.00 - 11.30 Uhr. An diesen Tagen gehen die Mitarbeiter auch mit dem Bücherwagen über die Stationen.

Brandschutz

Bitte leisten Sie im Brandfall oder bei Brandgefahr den Anweisungen der Feuerwehr und unserer Klinik-Mitarbeiter Folge. Die Benutzung der Aufzüge ist in diesem Fall untersagt. Sichere Fluchtwege sind die Treppenhäuser.

Café Kanne

Für unsere Patienten und allen Besuchern unseres Klinikums steht das Café Kanne zur Verfügung. Sie finden es im
JosefCarree, Erdgeschoss.

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 8.00 bis 18.00 Uhr
Sa u. So 10.00 bis 18.00 Uhr

Datenschutz

Für uns hat der Schutz Ihrer Daten einen hohen Stellenwert. Sämtliche Klinik-Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Die Verarbeitung Ihrer Daten geschieht unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.

Diätkost

Falls Ihr behandelnder Arzt Ihnen Diätkost verordnet, wird diese speziell für Sie von unseren Diätassistentinnen zubereitet. Wir bitten Sie, auf zusätzliche Speisen zu verzichten, um Ihren Genesungserfolg nicht zu gefährden. Jederzeit können Sie von unseren Diätassistentinnen informiert werden. Den Kontakt stellt das Pflegepersonal gerne her.

Entlassung

Der Entlassungstermin wird zwischen Ihnen und dem behandelnden Arzt vereinbart. Vergessen Sie bitte nicht, im Rahmen Ihrer Entlassung Ihre persönlichen Dinge und Ihre Wertsachen mitzunehmen. Denken Sie bitte auch an die Bezahlung des gesetzlichen Eigenanteils.




Fernsehen und Radio

In fast allen unserer Krankenzimmer stehen Ihnen Fernsehgerät bzw. Radio zur kostenlos zur Verfügung. Zur Vermeidung von Störungen des Bettnachbars ist jedes Bett mit Kopfhöreranschlüssen ausgestattet.

Auf jedem Krankenzimmer finden Sie eine Programmübersicht. Der Sendekanal 1 bietet Ihnen interessante Informationen über unser Klinikum.

Fernsprecher

In vielen Klinikbereichen stehen Ihnen öffentliche Fernsprecher zur Verfügung, welche Sie mit Telefonkarten nutzen können. 

Friseur und Fußpflege

Im JosefCarree finden Sie unseren Friseursalon im Hause. Gerne vermitteln wir Ihnen einen Friseurtermin oder eine Fußpflege. Bitte wenden Sie sich wegen der Vermittlung an unser Pflegepersonal.

Grünanlagen im St. Josef-Hospital

Wir freuen uns, wenn Sie wieder spazierengehen können. Bevor Sie sich jedoch auf den Weg machen, fragen Sie bitte Ihren Arzt. Unser Garten lädt zum Verweilen ein. Sitzgelegenheiten finden Sie dort sowohl in der Sonne als auch im Schatten.

Hausordnung

Wir begrüßen Sie in unserem Hause und wünschen Ihnen eine baldige Genesung!
Im Interesse und mit Rücksicht auf ein ungestörtes Zusammenleben, bitten wir Sie höflichst um die Einhaltung unserer Hausordnung, die Bestandteil der allgemeinen Vertragsbedingungen ist. Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich unabhängig aus welchem Grund in der Klinik aufhalten. Die Überwachung der Hausordnung sowie die Klärung bei Zweifelsfragen und die Wahrung des Hausrechtes, sind Aufgaben der Geschäftsführung der Klinik.

1. Allgemeines Verhalten im Krankenhaus

  • Jeder hat sich so zu verhalten, dass eine Beeinträchtigung von Personen, Sachwerten und der Krankenversorgung ausgeschlossen ist.
  • Die zur Aufrecherhaltung des ungestörten Krankenhausbetriebes ergehenden Anordnungen unserer Mitarbeiter sind zu befolgen.
  • Wir sind ein rauchfreies Krankenhaus. Nur in den hierfür besonders gekennzeichneten und mit Aschenbechern ausgestatteten Bereichen ist das Rauchen möglich.
  • Aus hygienischen Gründen ist das Mitbringen von Tieren – ausgenommen sind Blindenhunde – im gesamten Krankenhausbereich untersagt.
  • Krankenhausbereiche, die nur dem Krankenhauspersonal vorbehalten sind, dürfen von Fremden nur aus begründetem Anlass betreten werden.
  • Veranstaltungen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsführung durchgeführt werden.

2. Besondere Bestimmungen für Patienten und Besucher

  • Während der Arztvisite sowie der Essens-, Behandlungs- und Pflegezeiten sollen die Patienten Ihre Zimmer nicht verlassen.
  • Es dürfen nur die von den Ärzten oder auf ärztliche Anweisung durch die Pflegekräfte verabreichten Heil- und Arzneimittel angewendet bzw. eingenommen werden.
  • Das Verlassen des Klinikgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Eine feste Besuchszeitenregelung für das gesamte Klinikum wird nicht festgelegt. Die Patienten und Ihre Besucher können individuell verfahren, sofern für einzelne Kliniken oder spezielle Stationen – insbesondere Intensiv- und Wachstationen – keine separate Besuchszeitenregelung vorliegt. In den Nachtstunden von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind Besuche grundsätzlich nicht gestattet.
  • Besucher, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten vorliegen, dürfen das Krankenhaus nicht betreten. Verwahrlosten Personen und Betrunkenen sowie unter Drogeneinfluss stehenden Personen kann der Zutritt verwehrt werden.
  • Für die in das Krankenhaus eingebrachten Sachen, einschließlich Geld und Wertgegenstände der Patienten übernimmt das Klinikum die Haftung nur, wenn die eingebrachten Sachen dem Krankenhaus in Verwahrung gegeben werden. Die Haftung beschränkt sich auf § 690 BGB. Werden zurückgelassene – nicht zur Verwahrung gegebene Sachen – innerhalb von 12 Wochen nicht abgeholt, gilt dies als Aufgabe des Eigentums.
  • Für das Eigentum der Besucher wird keine Haftung übernommen.
  • Diebstähle sind umgehend dem Pflegepersonal zu melden und schriftlich anzuzeigen.
  • Fundsachen sind den Stationsschwestern oder der Verwaltung zu übergeben.
  • Zur weiteren Verbesserung der Patientensicherheit erhalten Sie bei der Aufnahme ein Patientenarmband mit Ihrem Namen und einem Barcode. Bitte unterstützen Sie uns mit dem Tragen des Armbandes unsere Behandlungsprozesse noch sicherer zu gestalten. Sollten Sie kein Armband wünschen, teilen Sie dies bitte unseren Mitarbeitern mit.

3. Ausübung religiöser Handlungen

  • Jeder hat sich im Krankenhaus so zu verhalten, dass religiöse Handlungen nicht gestört und die religiösen Gefühle anderer nicht verletzt werden.


4. Benutzung der Krankenhauseinrichtungen

  • Es ist selbstverständlich, dass alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände pfleglich und schonend zu behandeln sind. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung ist Ersatz zu leisten.
  • Technische Anlagen (z. B. Aufzüge) dürfen nur Ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.
  • Sicherheitseinrichtungen (z.B. Brandschutztüren) dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsunfähig gemacht werden.


5. Telefon im Krankenhaus

  • Jedem Patienten wird auf Wunsch und gegen Entgelt ein Telefon zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Gebühren ist im Pflegekostentarif festgelegt. In der Klinik befinden sich einige öffentliche Fernsprecher. Die Benutzung von Handys ist im Krankenhaus nicht erlaubt.


6. Straßenverkehr auf dem Krankenhausgelände

  • Auf dem Klinikgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrordnung entsprechend.
  • Das Abstellen von Fahrzeugen ist gegen Entgelt im Parkhaus JosefCarree und auf dem Klinikgelände in den gekennzeichneten Parkbereichen möglich. Das Parken auf besonders gekennzeichneten Plätzen ist nur denjenigen gestattet für die der Platz reserviert ist.


7. Lob, Anregungen und Beschwerden

  • Patienten und Angehörige können sich mit Ihren Wünschen, Anregungen oder Beschwerden vorzugsweise neben dem Krankenhauspersonal mündlich oder schriftlich an den Patientenfürsprecher oder das Qualitätsmanagement wenden.

Medikamente

Bitte nehmen Sie die Medikamente, die Ihr Arzt verordnet hat, sorgfältig ein. Stellen sich Unverträglichkeiten nach der Einnahme der verordneten Medikamente ein, informieren Sie sofort Ihren Arzt und die Pflegekräfte, mit diesen besprechen Sie auch bitte die Einnahme Ihrer mitgebrachten Medikamente.

Parken am St. Josef-Hospital

Parkhaus JosefCarree und Gebühren

Gute Parkmöglichkeiten finden Sie an allen Tagen im JosefCarree-Parkhaus (Zufahrt Klinikstraße). Die ersten 15 Minuten sind kostenlos. Weitere 45 Minuten kosten 1 Euro, die Tagespauschale beträgt 8 Euro.

 

Post und Briefmarken

Lassen Sie sich Ihre Post bitte mit Angabe der Station und Ihrer Zimmernummer zuschicken. Gehen Postsendungen für Sie bei uns ein, werden sie Ihnen von den Pflegekräften gebracht. Ihre Post können Sie bei den Pflegekräften oder bei den ehrenamtlichen Helferinnen abgeben, die sie gerne weiterleiten. Briefmarken erhalten Sie im JosefCarree im Café Kanne.

Rauchen und Alkohol

Allein schon aus Rücksicht auf Ihre Mitpatienten, aber auch wegen der Brandgefahr, ist Rauchen nur in den entsprechend gekennzeichneten Raucherzonen erlaubt. Wir sind seit November 2006 "rauchfrei" und werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in dem Projekt "Rauchfreies Krankenhaus" unterstützt.

Auf Alkohol bitten wir während Ihres Krankenhausaufenthaltes zu verzichten. 

Rettungsdienst

Am St. Josef-Hospital sind mehrere Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) der Bochumer Feuerwehr (Stadt Bochum) stationiert. Die Fahrer sind Rettungsassistenten der Berufsfeuerwehr Bochum. Ärztlich wird das NEF von den Kliniken für Anästhesiologie, Chirurgie und den Medizinischen Kliniken I und II besetzt. Das St. Josef-Hospital verfügt über etwa 30 Notärzte, die pro Jahr etwa 3500 NEF-Einsätze leisten.

Sanitätshaus

Das Sanitätshaus "Amberg" finden Sie im Erdgeschoss des JosefCarree.

Seelsorge

Vielleicht brauchen Sie oder auch Ihre Angehörigen jemanden, mit dem Sie vertraulich über das sprechen können, was in dieser Zeit hier im Krankenhaus bewegt. Hierzu bieten wir Seelsorger uns an - gleich welcher Religion oder Konfession Sie angehören oder ob Sie Mitglied einer Kirche sind. Rufen Sie uns an oder lassen Sie uns über Ihr Stationsteam benachrichtigen. 

Wenn Ihnen die  heilsame Nähe Gottes druch die Zeichen der Kirche wichtig ist, feiern wir mit Ihnen gern die Krankenkommunion oder das Abendmahl. Wir spenden Ihnen auf Wunsch einen Krankenseegen, bzw. die Krankensalbung.

 

Schriftliche Einwilligung

Unsere Ärzte holen vor jedem größeren Eingriff und vor jeder größeren Untersuchung Ihre schriftliche Einwilligung ein. Bevor Sie unterschreiben, findet ein ausführliches Aufklärungsgespräch statt, welches Aufschluss über die möglichen Risiken gibt und in dem Sie die Möglichkeit haben, Fragen zum bevorstehenden Eingriff zu stellen. 

Sozialdienst

Durch Ihren Krankenhausaufenthalt sind Sie aus Ihrem Alltag herausgerissen worden. Vielleicht stehen Sie vor der Frage, wie es mit Ihnen, Ihren Angehörigen, in Ihrem Beruf weitergeht. Unsere Sozialberatung steht Ihnen hierbei zur Seite und versucht, Sie bei der Bewältigung dieser Fragen zu unterstützen. Der Kontakt wird gerne über unsere Pflegekräfte hergestellt. Auch Ihre Angehörigen können sich beraten lassen. Die Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt. Sie haben die Möglichkeit, sich direkt oder über die Pflegekräfte an die Sozialberatung zu wenden. Unsere Sozialdienst informiert Sie über:

  • Möglichkeiten zur Rehabilitation.
  • sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten.
  • ambulante und stationäre Hilfen nach dem Krankenhausaufenthalt (z. B. Sozialstation, Pflegeheim).
  • Ansprechpartner außerhalb des Klinikums (z. B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen).


Sozialdienst im St. Josef-Hospital 

Taxi

Der Taxi-Stand befindet sich direkt am Haupteingang des JosefCarree. Wenn Sie ein Taxi benötigen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Empfangs oder an das Pflegepersonal auf Ihrer Station.

Telefon

Ihr Telefon können Sie bitte Aufnahme sofort in der Patientenaufnahme anmelden (Eingang JosefCarree). Zu jedem Krankenbett gehört ein Telefon. Nach dem erforderlichen Freischalten sind Sie telefonisch direkt an Ihrem Bett erreichbar, außerdem können Sie sofort nach Freischaltung Gespräche führen. Auf Ihrem eingerichteten Telefonkonto werden all Ihre Telefongebühren gespeichert.

Achtung: Telefonate mit Sondernummer (Auskunft, Handys, Ausland) können sehr teuer werden. Ihr Telefon muss leider automatisch gesperrt werden, sobald Sie Ihr Guthaben verbraucht haben. Bei Anruf eines Auskunftsdienstes berechnet die Deutsche Telekom dem Endkunden einen Grundpreis von 0,20 Euro und einen zeitabhängigen Preis in Höhe von 0,99 Euro pro angefangene Minute. Die Abrechnung erfolgt mittels Zählimpuls. Diese Abrechnungsimpulse der Telekom werden von unserer Telefonanlage ausgewertet und dem Patienten in Rechung gestellt. Ein Anruf eines Auskunftsdienstes kostet im Minimum 2,50 €. Auch Telefonate in Mobilfunknetze sind mit Kosten von mindestens 2,00 € verbunden.

Die Mindesteinzahlung beträgt zurzeit 20,00 Euro, eine tägliche Bereitstellungsgebühr von zurzeit 0,55 Euro, sowie Gesprächskosten je Einheit in Höhe von zurzeit 0,25 Euro. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Pflegekostentarifen.



Verpflegung - Unser Küchenteam

Da wir wissen, dass die Verpflegung für unsere Patienten einen hohen Stellenwert einnimmt, kümmert sich unser Küchen-Team intensiv um die Gestaltung des Speiseplans, auf dem täglich ein fleischfreies Gericht steht.

Das im Haus etablierte grundlegende Konzept der Qualitätssicherung sorgt für die Umsetzung höchster Ansprüche im Bereich der Verpflegung, Hygiene und Reinigung. Fleisch, hausgemachte Wurstwaren, Backwaren, Obst und Gemüse von geprüfter Qualität werden täglich von ausgesuchten Firmen frisch geliefert.

Das von Ihnen gewünschte Essen können Sie mit unseren Menü-Hostessen absprechen.

Vertragsbedingungen

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) (PDF, 1.7 MB), die Sie mit der Unterzeichnung des Aufnahmevertrages anerkennen, bilden die rechtliche Grundlage für Ihre Behandlung in unserer Klinik.

Wahlleistung

Sie haben Anspruch auf eine optimale medizinische und pflegerische Versorgung. Alle notwendigen Leistungen für Ihre Behandlung trägt die Krankenkasse. Es besteht aber die Möglichkeit, folgende Leistungen, die über das Maß der von den Krankenkassen übernommenen Leistungen hinausgehen, gegen besondere Berechnung zu vereinbaren und in Anspruch zu nehmen:

Die persönliche Behandlung durch den Chefarzt oder dessen Vertreter
Die behandelnden Chefärzte, die bei Ihrer Behandlung tätig werden, rechnen diese Leistungen eigenständig ab.
Die Komfortleistung "Bessere Unterkunft"

Obwohl die Patienten bei uns einen hohen Standard in der Unterbringung genießen, haben sie die Möglichkeit, ihren individuellen Ansprüchen an einen höheren Komfort entsprechend z. B. die Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer zu wählen.


Wertsachen

Wir möchten Sie bitten, aus Sicherheitsgründen keine größeren Geldbeträge mit in das Krankenhaus zu bringen. Sie haben dennoch die Möglichkeit, in begrenztem Umfang Ihre Wertsachen im Safe der Patientenaufnahme zu hinterlegen. Allgemeine Wertsachen können Sie nach Absprache auf der Station deponieren. Nur so können wir Sie vor Verlust bewahren. Was Sie nicht benötigen, geben Sie bitte Ihren Angehörigen mit nach Hause.